Nationales Naturerbe
Das Nationale Naturerbe steht für die beispielhafte Initiative des Bundes, bundeseigene wertvolle Naturschutzflächen nicht zu privatisieren, sondern unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung zu übertragen. Gemäß den letzten Koalitionsvereinbarungen (2005, 2009, 2013) handelt es sich um insgesamt ca. 156.000 Hektar gesamtstaatlich repräsentativer Flächen in drei Tranchen. Hierzu zählen z.B. ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze („Grünes Band“), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Gebiete haben sich über Jahrzehnte hinweg trotz ihrer in Teilen sehr intensiven Nutzung zu einzigartigen Naturräumen entwickelt – als Refugien für viele gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten.
Die Koalitionsparteien der 16. Legislaturperiode CDU/CSU und SPD hatten 2005 vereinbart, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inklusive der Flächen des Grünen Bandes) in einer Größenordnung von bis zu 125.000 Hektar unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder Naturschutzorganisationen zu übertragen.
In einer ersten Tranche wurden ca. 100.400 Hektar identifiziert. Auch die im Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarte Sicherung weiterer wertvoller Naturflächen wurde mit ca. 24.600 Hektar mittlerweile umgesetzt (zweite Tranche). Auf der Basis der Koalitionsvereinbarung 2013 zwischen CDU/CSU und SPD wird derzeit die Übertragung von weiteren 31.000 Hektar realisiert.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Naturschutz
Fachgebiet II 2.1 „Biotopschutz, Biotopmanagement und Nationales Naturerbe"
Dr. Karin Reiter, Andreas Metzmacher, Dr. Tim Mann
Tel.: 0228/8491-1531; -1532; -1533
Email: naturerbe@bfn.de