Zum Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland
FFH- und Vogelschutzgebiete in Deutschland
NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der AWZ
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
2004 und 2005 unternahmen die Bundesländer erhebliche Anstrengungen, um weitere FFH-Gebiete zu melden. So hatte sich 2005 der Meldeanteil gegenüber Dezember 2003 um ca. 2,5 % erhöht (ohne Bodensee, Meeres-, Watt- und Boddenflächen). Nach Aufforderung durch die EU-Kommission wurden im Februar 2006 weitere 18 FFH-Gebiete und 9 Gebietserweiterungen nach Brüssel gemeldet. Damit liegt der deutsche Beitrag der FFH-Gebiete zum Aufbau des Netzes Natura 2000 in Brüssel vor.
Die erste Frist zur Übermittlung der nationalen Gebietsliste an die EU-Kommission im Juni 1995 verstrich, ohne dass Deutschland ein einziges FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet hatte. Die ersten offiziellen Gebietsmeldungen wurden 1996 vorgelegt und danach folgten weitere Meldungen in mehreren Tranchen. Wegen nicht ausreichender Meldung von FFH-Gebieten wurde Deutschland 1998/99 von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und am 11.09.2001 von diesem verurteilt. Bis 2002 hatten die Bundesländer inzwischen rund 3.500 Gebiete gemeldet, die im Rahmen der europaweiten biogeografischen Seminare jedoch als weitgehend defizitär bewertet wurden. Deutschland hatte daraufhin der EU-Kommission im März 2003 einen Zeitplan zur Abarbeitung dieser Defizite in mehreren Stufen bis Januar 2005 vorgeschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die fachlichen Defizite der 2. biogeografischen Seminare der EU-Kommission behoben sein. Die EU-Kommission hatte parallel dazu im April 2003 ein Zweitverfahren nach Artikel 228 EG-Vertrag gegen Deutschland gestartet, um ihrer Forderung nach einem entschiedenen Abbau der festgestellten Defizite Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig sagte sie jedoch zu, das Zwangsgeldverfahren ruhen zu lassen, sofern der vorgeschlagene Nachmeldeprozess wie vereinbart durchgeführt werden würde.
Diesen Zeitplan hatten alle Bundesländer eingehalten, einzelne Flächen (z.B. im Ems-, Elbe- und Weser-Ästuar) waren allerdings entgegen den Forderungen der EU-Kommission nicht gemeldet worden. Daher hat die Europäische Kommission am 19. Dezember 2005 das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland weiter vorangetrieben. Als Reaktion darauf wurden am 17.02.2006 fristgerecht die o.g. weiteren FFH-Gebiete und -Flächen nachgemeldet. Die EU-Kommission hat auf dieser Basis das Zwangsgeldverfahrens gegen Deutschland am 13.10.2006 eingestellt.
FFH- und Vogelschutzgebiete in Deutschland
Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken die insgesamt 5.206 Gebiete 15,4 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rund 45 % der marinen Fläche (Stand: 2015).
EU-weit liegt der Meldeanteil der mehr als 27.000 FFH- und Vogelschutzgebiete bei ca. 18 % der Landfläche aller Mitgliedstaaten (Stand: 2015).
Meldestand FFH-Gebiete
Deutschland hat 4.557 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regionen (alpin, atlantisch, kontinental) verteilen. Dies entspricht einem Meldeanteil von 9,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 2.128.727 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand: 04.12.15). Von diesen marinen Schutzgebietsflächen entfallen 943.984 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
Aktueller Meldestand der FFH-Gebiete in Deutschland, pdf-Datei (04.12.2015)
Übersichtskarte FFH-Gebiete in Deutschland (mit AWZ), pdf-Datei (2015)
Der Meldeanteil von FFH-Gebieten liegt in den Mitgliedstaaten der erweiterten EU (EUR28) zwischen 5,4 % in Großbritannien und 32,7 % gemeldeter Landfläche in Slowenien (Stand: Dezember 2013). Europaweit beträgt der Meldeanteil an der Landfläche 14 %. Die marinen Flächenanteile von derzeit insgesamt 245.856 ha sind in den Prozentangaben nicht enthalten. Eine Übersicht über die Natura 2000-Meldungen der EU-Mitgliedstaaten gibt das Natura 2000-Barometer der Kommission.
Meldestand Vogelschutzgebiete
Deutschland hat bislang 742 Vogelschutzgebiete (BSG) gemeldet. Dies entspricht einem Meldeumfang von 11,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommt 1.970.450 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen. Von diesen marinen Schutzgebietsflächen entfallen 513.930 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
Die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG vom 26.07.07 ist durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt.
Aktueller Meldestand der Vogelschutzgebiete in Deutschland, pdf-Datei (04.12.15)
Übersichtskarte Europäische Vogelschutzgebiete in Deutschland (mit AWZ), pdf-Datei (2015)
Der Meldeanteil von Vogelschutzgebieten liegt in den Mitgliedstaaten der erweiterten EU (EUR28) zwischen 4,4 % in Malta und 30,1 % gemeldeter Landfläche in Kroatien (Stand: Dezember 2013). Europaweit beträgt der Meldeanteil an der Landfläche rund 12,5 %. Die marinen Flächenanteile von derzeit insgesamt 180.184 ha sind in den Prozentangaben nicht enthalten. Eine Übersicht über die Natura 2000-Meldungen der EU-Mitgliedstaaten gibt das Natura 2000-Barometer der Kommission.
NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der AWZ
Mit dem am 4. April 2002 in Kraft getretenen Neuregelungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wurden die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung von Natura 2000 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12-200 sm) geschaffen. Demnach ist das BfN in der AWZ der Nord- und Ostsee für die Auswahl der Natura 2000 Flächen verantwortlich. Die Ausweisung der Schutzgebietsflächen erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ende Mai 2004 ging die Meldung von NATURA 2000 Gebieten in der deutschen AWZ bei der EU-Kommission in Brüssel ein. Die 10 Gebiete, 8 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete, die an die Kommission gemeldet wurden, umfassen zusammen ca. 30 % des deutschen Meeresanteils an der AWZ.
Die in der AWZ liegenden Vogelschutzgebiete wurden durch den Bund am 15.09.2005 als Naturschutzgebiete gemäß BNatSchG ausgewiesen.
Habitat Mare Natura 2000 gibt weitere Informationen zu den Lebensraumtypen und Arten, den Forschungsvorhaben sowie der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten in der deutschen AWZ.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Die EU-Kommission erstellt gemäß Art. 4 Abs. 2 nach dem in Art. 21 dargestellten Verfahren der FFH-Richtlinie für jede der neun biogeografischen Regionen eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die bei Bedarf fortgeschrieben wird. Mit Aufnahme auf die Gemeinschaftsliste sind die Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie verpflichtet, binnen sechs Jahren ihre FFH-Gebiete zu besonderen Erhaltungsgebieten (BEG) zu erklären (Umsetzung in deutsches Recht: § 32 BNatSchG).
Für die drei Regionen, an denen Deutschland Anteil hat, wurden erstmals am 22.12.2003 (alpine Region) und am 07.12.2004 (atlantische und kontinentale Region) anfängliche Listen von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt. Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.11.2015 wurden die Listen bereits zum neunten Mal fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass sich mit zunehmender Konsolidierung des Netzes Natura 2000 die Fortschreibungsintervalle vergrößern.
Mit der neunten Fortschreibung ist es gelungen, alle für Deutschland gemeldeten FFH-Gebiete auf den Listen zu verzeichnen. Sie bilden zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
Auflistung der bislang erfolgten Entscheidungen und Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission nach biogeografischen Regionen:
Alpine biogeografische Region:
- Entscheidung der Kommission vom 22.12.2003 zur Verabschiedung der anfänglichen Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 23.12.2003)
- Entscheidung der Kommission vom 25.01.2008 zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 25.01.2008)
- Entscheidung der Kommission vom 12.12.2008 zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 16.12.2008; für Deutschland ohne Änderung gegenüber der 1. Aktualisierung)
- Entscheidung der Kommission vom 22.12.2009 zur Verabschiedung einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 28.12.2009)
- Entscheidung der Kommission vom 10.01.2011 zur Verabschiedung einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.02.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18.11.2011 zur Annahme einer fünften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8202; rechtskräftig in Deutschland seit dem 21.11.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16.11.2012 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8120; rechtskräftig in Deutschland seit dem 19.11.2012)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 07.11.2013 zur Annahme einer siebten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7355; rechtskräftig in Deutschland seit dem 08.11.2013)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/71 der Kommission vom 3.12.2014 zur Annahme einer achten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9082; rechtskräftig in Deutschland seit dem 04.12.2014)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.11.2015 zur Annahme einer neunten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8206; rechtskräftig in Deutschland seit dem 27.11.2015)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 09.12.2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8185; rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.12.2016)
Atlantische biogeografische Region:
- Entscheidung der Kommission vom 07.12.2004 zur Verabschiedung der anfänglichen Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 08.12.2004)
- Entscheidung der Kommission vom 12.11.2007 zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 13.11.2007)
- Entscheidung der Kommission vom 12.12.2008 zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 16.12.2008; für Deutschland ohne Änderung gegenüber der 1. Aktualisierung)
- Entscheidung der Kommission vom 22.12.2009 zur Verabschiedung einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 28.12.2009)
- Entscheidung der Kommission vom 10.01.2011 zur Verabschiedung einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.02.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18.11.2011 zur Annahme einer fünften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8203; rechtskräftig in Deutschland seit dem 21.11.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16.11.2012 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8222; rechtskräftig in Deutschland seit dem 19.11.2012)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 07.11.2013 zur Annahme einer siebten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7357; rechtskräftig in Deutschland seit dem 08.11.2013)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/72 der Kommission vom 3.12.2014 zur Annahme einer achten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9091; rechtskräftig in Deutschland seit dem 17.12.2014)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.11.2015 zur Annahme einer neunten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8219; rechtskräftig in Deutschland seit dem 27.11.2015)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 09.12.2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8193; rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.12.2016)
Kontinentale biogeografische Region:
- Entscheidung der Kommission vom 07.12.2004 zur Verabschiedung der anfänglichen Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 08.12.2004)
- Entscheidung der Kommission vom 13.11.2007 zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 13.11.2007)
- Entscheidung der Kommission vom 12.12.2008 zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 16.12.2008; für Deutschland ohne Änderung gegenüber der 1. Aktualisierung)
- Entscheidung der Kommission vom 22.12.2009 zur Verabschiedung einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 28.12.2009)
- Entscheidung der Kommission vom 10.01.2011 zur Verabschiedung einer vierten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.02.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18.11.2011 zur Annahme einer fünften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8278; rechtskräftig in Deutschland seit dem 21.11.2011)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16.11.2012 zur Annahme einer sechsten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8135; rechtskräftig in Deutschland seit dem 19.11.2012)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 07.11.2013 zur Annahme einer siebten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7358; rechtskräftig in Deutschland seit dem 08.11.2013)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/69 der Kommission vom 3.12.2014 zur Annahme einer achten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 9072; rechtskräftig in Deutschland seit dem 04.12.2014)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26.11.2015 zur Annahme einer neunten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8191; rechtskräftig in Deutschland seit dem 27.11.2015)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 09.12.2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8191; rechtskräftig in Deutschland seit dem 12.12.2016)